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Eine Nuebau-Objekt kaufen
Zunächst einmal ist es wichtig, den Unterschied zwischen Luxemburg und Spanien hinsichtlich der Rollen der Beteiligten hervorzuheben. Während in Luxemburg der Notar alle Formalitäten erledigt, einschließlich der Recherche zu Immobilie, Schulden, Dienstbarkeiten, Grundbucheintrag usw., ist diese Arbeit in Spanien zweigeteilt: Die Recherche zu Immobilie, Genehmigungen, Schulden und Bewohnern übernimmt ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt, die Unterzeichnung der Urkunden erfolgt durch den Notar.
Beim Kauf einer Neubauwohnung auf Teneriffa muss uns der Bauträger den „Contrato compra venta“ aushändigen. Dieser Vertrag bestätigt eindeutig, dass Ihre Immobilie fertiggestellt ist und alle erforderlichen Abnahmebescheinigungen („Cedulas“) für Strom, Bewohnbarkeit, Wasser usw. vorliegen. Wir benötigen außerdem eine genaue Beschreibung der Lage der Wohnung oder des Grundstücks innerhalb der Anlage. So stellen wir sicher, dass Sie nicht die falsche Immobilie erwerben, die nicht auf dem Foto abgebildet ist.
Der Kaufvertrag („contrato compra venta“) muss ein Fälligkeitsdatum enthalten und die Zahlungsmodalitäten festlegen. Die Baugarantie sowie ein Grundbuchauszug („Nota Simple“), der bestätigt, dass keine Schulden, Hypotheken oder sonstige Belastungen auf dem Grundstück lasten, müssen aufgeführt werden. Zusätzlich benötigen wir eine Bescheinigung der Gemeinde, aus der hervorgeht, dass alle Steuern bis zum Datum des Kaufvertrags entrichtet wurden. Sobald alle Unterlagen vorliegen, übergeben wir sie dem Notar, damit dieser den Kaufvertragsentwurf erstellen kann.

